Leistungsbeschreibung
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres eines Kindes können sorgeberechtigte Personen einen Personalausweis alternativ zum Kinderreisepass oder Reisepass für das Kind beantragen.
Teaser
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können auf Antrag der Sorgeberechtigten einen Personalausweis erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Was sollte ich noch wissen?
Die Ausstellung eines Passes für Kinder bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.
Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Ab einem Alter von 10 Jahren muss das Kind eine Unterschrift leisten.
Allgemeine Informationen zur Beantragung eines Personalausweises finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium des Inneren.